OZG und mehr

OZG-Änderungsgesetz: Verwaltung wird digitalisiert. Bund digitalisiert Services, Kommunen haben Rollout-Herausforderungen. Open Source, Datenschutz. Fortschritte erwartet.

2023, EGovernment Podcast
EGovernment Podcast
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Das OZG Änderungsgesetz (aka OZG 2.0) und noch eine Dinge mehr zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, habe ich mit Ernst Bürger (BMI) besprochen. Kommentare  unter: https://egovernment-podcast.com/egov144-ozg-und-mehr/ ‎

Generated Shownotes

Chapters

0:00:37 Einführung und Vorstellung des Gasts
0:02:58 Status quo des OZG und bisherige Fortschritte
0:07:13 Die Reichweite von Gesetzen bei der Digitalisierung
0:09:09 Die Verordnungskompetenz des Bundes bei der Digitalisierung
0:10:30 Bedeutung von Standards und deren Akzeptanz
0:13:00 Vereinfachung der Nachweiserbringung und Zugriff auf dezentrale Daten
0:15:23 Die Abschaffung der Schriftform in der digitalen Welt
0:15:51 Vorteile der digitalen Welt und Abschaffung der Schriftform
0:21:05 Prozessoptimierung und Fragestellung bei der Umsetzung von EV und OZG
0:25:28 Auswirkungen des OZG Änderungsgesetzes auf die Kommunen
0:27:25 Entbürokratisierung und Abschaffung von Verfahren
0:29:34 Hotelmeldeschein: Zugriff nur für Ermittlungsbehörden
0:31:35 GAF-Lab: Kooperation für Digitalisierung auf Bundesebene
0:33:27 Komplexität der deutschen Verwaltung und Transparenzprobleme
0:35:46 Registrierung und Authentifizierung auf Plattformen
0:37:58 Warten auf das Thema Smart E-ID
0:40:51 Erweiterungsmöglichkeiten der Bund-ID, z.B. Bezahlmöglichkeit und Statusmonitor
0:44:14 Register-Modernisierung: Notwendigkeit für Qualität und Effizienz

Long Summary

In dieser Folge sprechen wir mit Ernst Bürger über das OZG-Änderungsgesetz. Das OZG, das seit 2017 in Kraft ist, verlangt von der deutschen Verwaltung, bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienste digital anzubieten. Der Bund hat bereits 95 von 115 vorgesehenen Services digitalisiert und arbeitet daran, den Rest bis zum Jahresende fertigzustellen. Zudem wurde das Bundesportal als zentrales Verwaltungsportal eingeführt, das bereits zahlreiche digitale Services anbietet.

Unser Ziel ist es, die Digitalisierung und Bereitstellung von Unternehmensleistungen bundesweit voranzutreiben. Das OZG-Änderungsgesetz soll das Onlinezugangsgesetz verbessern und die digitale Transformation vorantreiben. Es wurden verbindliche Standards eingeführt, um die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit zu verbessern, und die Zusammenarbeit mit Digital-Laboren soll verstärkt werden. Ziel ist es auch, die Entbürokratisierung voranzutreiben und Verfahren abzuschaffen, wenn sie digitalisiert werden können.

Es gibt jedoch Herausforderungen beim Rollout in den Kommunen, da der direkte Kontakt zwischen Bund und Kommunen verfassungsrechtlich eigentlich den Ländern vorbehalten ist. Dennoch arbeiten wir daran, dass alle Kommunen von den Vorteilen des OZG und des OZG-Änderungsgesetzes profitieren können. Der Bund hat Geld an die Länder transferiert und gebeten, es entweder für Plattformen oder die EVA-Leistung zu nutzen, damit die Kommunen möglichst kostenfrei davon profitieren können.

Wir haben auch über die Bedeutung von Open Source-Software gesprochen und dass verschiedene Vorgehensweisen bei der Implementierung möglich sind. Unser Zielbild ist es, dass es in Deutschland mehrere größere Verwaltungsplattformen gibt, auf denen die Leistungen angeboten werden können und die Kommunen sie nutzen können. Der Sprecher betont auch die Wichtigkeit der Messung der Nutzung und Zufriedenheit mit den Online-Leistungen und stellt eine zentrale Statistikkomponente für alle Länder und Kommunen bereit.

Wir haben auch über die Bund-ID gesprochen, die aus einer Registrierungs- und Authentifizierungskomponente besteht. Die Authentifizierung erfolgt entweder über das ELSTER-Softwarezertifikat oder die eID des Personalausweises. Es gibt jedoch noch keine konkreten Pläne für eine Bezahlfunktion in der Bund-ID.

Ein interessantes Produkt ist das Datenschutzcockpit, das den Bürgern ermöglicht, zu sehen, wohin ihre Daten transferiert werden. Es beginnt mit Transaktionen, die mit der Steuer-ID getätigt wurden, könnte aber in Zukunft erweitert werden. Die Registermodernisierung und die Qualität der Daten in den Registern sind ebenfalls wichtige Themen.

Abschließend bedanken wir uns bei allen Zuhörern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an diesem großen Teamprojekt des OZG mitgewirkt haben. Wir haben bereits viel erreicht und sind zuversichtlich, dass wir weiter vorankommen werden.

Brief Summary

In dieser Folge sprechen wir mit Ernst Bürger über das OZG-Änderungsgesetz. Das Ziel ist es, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und alle Verwaltungsdienste bis Ende 2022 digital anzubieten. Der Bund hat bereits viele Services digitalisiert und arbeitet daran, den Rest fertigzustellen. Es wurden verbindliche Standards eingeführt und die Entbürokratisierung vorangetrieben. Es gibt jedoch Herausforderungen beim Rollout in den Kommunen. Wir haben auch über die Bedeutung von Open Source-Software gesprochen und die Bund-ID sowie Datenschutzthemen behandelt. Wir danken allen Beteiligten und sind zuversichtlich, dass wir weiter vorankommen werden.

Tags

OZG-Änderungsgesetz, Digitalisierung, Verwaltungsdienste, 2022, Bund, Standards, Entbürokratisierung, Rollout, Kommunen, Open Source-Software, Bund-ID, Datenschutz
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Transcript

Einführung und Vorstellung des Gasts


Torsten:
[0:37] Hallo und herzlich willkommen zur 144. Ausgabe des E-Government Podcasts.
Ich bin Thorsten Frenzel und ich habe heute wieder einen Gast bei mir.
Hallo Ernst, ich grüße dich.

Ernst:
[0:49] Hallo Thorsten, ich grüße dich auch.

Torsten:
[0:51] Eigentlich musst du dich gar nicht so groß vorstellen, weil ich glaube die Wertehörerschaft kennt dich schon, aber vielleicht sagst du noch mal ganz kurz, wer du bist.

Ernst:
[0:59] Ja natürlich, sehr gerne. Mein Name ist Ernst Bürger. Ich leite die Abteilung Digitale Verwaltung, OZG-Steuerung, Registermodernisierung im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Torsten:
[1:10] Ja und du bist hier, weil wir mal so grob überlegt haben, mal über das OZG-Änderungsgesetz zu sprechen.
Das ist ja maßgeblich auch aus eurer Feder.

Ernst:
[1:21] Genau, wir können über alles sprechen rund um die Verwaltungsdigitalisierung, sehr gerne auch über das OZG-Änderungsgesetz.

Torsten:
[1:25] Wir wollten ja eine Stunde schaffen und nicht alles gesagt.
Deswegen machen wir einfach mal das OZG Änderungsgesetz, weil sonst brauchen wir glaube ich noch sehr sehr lange. Aber wir können ja daran anschließen und nochmal eine Sendung aufnehmen.

Ernst:
[1:39] Ja sehr gerne.

Torsten:
[1:41] Dann fangen wir einfach mal ganz einfach an, das OZG Änderungsgesetz, was sind denn die wichtigsten Änderungen da, die da jetzt drin vorkommen?

Ernst:
[1:49] Bevor ich das beantworte, vielleicht noch mal ganz gut, dass ich noch mal sage, wo wir eigentlich herkommen, was hat das OCLG eigentlich seit 2017 geregelt und gemacht und was ist passiert, damit wir wissen, wo unsere Absprunghöhe für die weitere Diskussion ist.
Es ist ja bekannt, das Onlinezugangsgesetz hat 2017 von der deutschen Verwaltung und zwar über alle Ebenen hinweg, Kommunen, Länder und vom Bund verlangt, alle Verwaltungsservices auch digital bis Ende 2022 anzubieten.

[2:15] Und hat sich dazu auch entschieden, ein paar Infrastrukturvorgaben zu machen, das nämlich über einen sogenannten Portalverbund zu machen. Das heißt, jedes Bundesland und der Bund sollen ein zentrales Verwaltungsportal bereitstellen.
Die sollen intelligent, wie es so schön hieß, miteinander vernetzt werden.
Und die Registrierung und Authentifizierung der Antragsteller soll über sogenannte interoperable Nutzerkonten oder wenn es Firmen sind, über ein Unternehmenskonto erfolgen.

[2:41] Das war so die grobe Zielsetzung des OZG. Ich glaube, die meisten wissen, dass das nicht alles bis Ende 2022 geklappt hat und wir noch ordentlich Hürden vor uns haben, um das noch zu verbessern.
Ein bisschen was haben wir hingekriegt, kann man nicht anders sagen.
Ich formuliere es mal so ein bisschen flapsig.

Status quo des OZG und bisherige Fortschritte


[2:58] Was vielleicht mal noch wichtig ist für alle Hörerinnen und Hörer ist, die deutsche Verwaltung weiß auch erst seit 2017, 2018 wegen dieses Auftrags, was sind denn eigentlich alles die deutschen Verwaltungsleistungen, die digital gestellt werden müssen.
Wir haben diesen damals legendären 575er Katalog erstellt, angebündelten OZG-Leistungen für die gesamte deutsche Verwaltung über die Ebenen verteilt.
Und daraus war die Aufgabe für den Bund 115 Services digital zu stellen und für Länder und Kommunen in vielen dann eben halt 460 Leistungen, die es zu digitalisieren galt.
Was haben wir davon geschafft? Der Bund liegt jetzt bei 95 von 115, wird bis zum Jahresende noch ein bisschen was schaffen, fast alles hoffen wir nicht, vielleicht nicht alles, aber so im Wesentlichen.
Wir werden ungefähr als Bund die Services, die wir live stellen sollten, ungefähr bis zum Jahresende schaffen, also mit einjähriger Verzögerung und auch die meisten im sogenannten Reifegrad 3, das heißt auch mit Hin- und Rückkanal.

[3:58] Der Bund hat auch sein Bundesportal als zentrales Verwaltungsportal seit geraumer Zeit live und hat auch darüber echte Plattformen, auch schon eine große Anzahl von Services bereitgestellt und hat auch mit der Bund-ID ein zentrales Nutzerkonto bereitgestellt, mit dem man sich halt registrieren kann, aber auch authentifizieren mithilfe von ELSTA und der eID des Personalausweises und auch eine Postfachfunktion für die Kommunikation mit der Behörde und auch entsprechender Rückkanal.
Beim Bund heißt es ja immer so, naja, die haben immer nur Orchideen digitalisiert, das stimmt nicht ganz.
Da sind auch wichtige Sachen dabei, vor allen Dingen Bundesagentur für Arbeit, die es übrigens geschafft hat bis Ende 2022 alle ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
Also wir haben wichtige Sachen wie die Arbeitslosenmeldung, das Bürgergeld, wir haben auch das Krisenvorsorgemanagement für Deutsche im Ausland digitalisiert oder die E-Anzeige von Ladesäulen, also schon durchaus vielleicht das eine oder andere doch sehr relevante.

[4:55] Die größte Aufgabe, natürlich wegen der Komplexität der deutschen Verwaltung insgesamt, wir haben über 11.000 Kommunen, wir haben 16 Bundesländer, 400 Landkreise, nicht natürlich im föderalen Kontext, deswegen auch ein bisschen die größere Umsetzungsschwierigkeit.
Da haben wir uns auf das Einer-für-Alle-Modell verständigt, das heißt, wir gehen arbeitsteilig vor, ein Bundesland im Tandem mit einem Bundesressort entwickelt und soll dann für alle anderen Bundesländer bereitstellen.
Da sind es ungefähr ca. 180 relevante EVA-Leistungen, die wir identifiziert haben, die dafür in Betracht kommen.
Und davon haben wir mittlerweile 110 Services live geschaltet.
Also es gibt dann mindestens mal ein MVP oder eine Erstimplementierung, allerdings eben zum Ärger der meisten eben nur in einem Bundesland oder in einer Kommune oder vielleicht auch manchmal in zwei oder drei Bundesländern schon.
Wir eben leider noch nicht flächendeckend, da sind wir dran.
Das ist die größte Herausforderung.
Wir haben diesen Portalverbund, also die Verknüpfung der Landes- und des Bundesportals, haben wir auch angeboten.

[5:57] Es gibt jetzt mittlerweile auch ein einheitliches Unternehmenskonto für ganz Deutschland für die Authentifizierung und sind jetzt auch dabei, neben den interoperablen Nutzerkonten, die auch geschafft worden sind, sie jetzt aber sukzessive durch die Bund-ID abzulösen, weil das auch der Wille der Länder war, da jetzt auch doch zu einer einheitlichen Struktur zu kommen.
Ja jetzt will ich dann auch gerne sofort übergehen. Ich kann natürlich gerne Thorsten Wendis-Marx-Frag mich nach positiven oder auch negativen Einzelbeispielen nennen.
Was macht jetzt das OZG 2.0 oder das OZG Änderungsgesetz?

Torsten:
[6:30] Genau wenn ich gerade nochmal dazwischen gehen kann.
Also wenn wir tatsächlich schon so viel haben, das sind wir ja eigentlich schon ziemlich gut.
Dann verstehe ich nicht warum so viele auf dem OZG oder auf der Digitalisierung rumhacken.
Und auch vor 2017 hatten wir schon digitale Leistungen in Deutschland, natürlich nicht flächendeckend, weil natürlich auch jede Kommune selbst zuständig war für die Digitalisierung ihrer Online-Dienste.
Und man hat auch, das ist auch einer meiner größten Kritikpunkte, bei der Umsetzung des OZGs oder bei der Einsetzung des OZGs vergessen zu gucken, was es am Markt gibt.
Wir haben das alles erstmal komplett weggeschmissen und neu gemacht, obwohl das in Teilen ja schon erfolgreich lief. Lass uns einfach mal übergehen zu dem...

Die Reichweite von Gesetzen bei der Digitalisierung


[7:13] Was ändert sich jetzt denn mit dem Änderungsgesetz? Werden da diese Fehler, die wir vorher gemacht haben, ausgebügelt?

Ernst:
[7:19] Naja, man kann ja erstmal die Frage stellen, kann ein Gesetz im Prinzip die vollständige Digitalisierung anordnen? Das kann ja auch nur ein Framework sein, das kann ja auch nur ein Rahmen sein.
Man sollte, glaube ich, da die Reichweite von Gesetzen nicht überschätzen.

[7:32] Man würde es auch überlasten damit. Digitalisierung muss in erster Linie getan werden, das ist eine Aufgabe des Tuns. Du brauchst ein gutes Framework, du brauchst gute Rahmenbedingungen, die bestehen aus vielen Sachen, aus einer guten Gesetzgebung, aber auch meinetwegen aus finanziellen Möglichkeiten, aus guter Kooperation etc. pp.
Und einfach aus guten Digitalisierungsprojekten, aus der Mischung von allem, wird der Erfolg und da hat es natürlich an bestimmten Stellen einfach noch gehapert, die wir versuchen jetzt mit dem OZG Änderungsgesetz jedenfalls in Teilen zu beseitigen.
Da war zum Beispiel der Vorwurf beim Onlinezugangsgesetz, naja, ihr habt ja nur den Onlinezugang geregelt.
Das war von der Gesetzeslage auch so, weil die verfassungsrechtlichen Grenzen da sehr eindeutig sind.

[8:12] Der Bund hat eine Kompetenz im Grundgesetz für den Onlinezugang, das zu regeln. Er darf aber eben nicht in die Organisationshoheit der Länder und Kommunen eingreifen.
Und deswegen gab es einfach ein verfassungsrechtliches Limit, was die Gestaltung der sogenannten Ende-zu-Ende-Digitalisierung oder der durchgängigen Digitalisierung angeht.
Das war nicht verboten, das konnte man in den Projekten tun, muss man ganz klar sagen, das war jetzt kein Limit, aber einige sind wirklich beim Online-Zugang stehen geblieben, andere sind dann einfach schon Schritte weitergegangen.
Das war abhängig davon, wer diese Projekte ein wenig gemacht hat.
Jetzt haben wir aber erste Regelungen im OZG aufgenommen, um da den nächsten Schritt zu gehen.
Wir haben gesagt, dass der Bund alle seine Services jedenfalls innerhalb von fünf Jahren Ende zu Ende digitalisieren wird, also das heißt eine vollständige Digitalisierung, wo wir auch mal von ausgehen, dass es auch eine Automatisierung sein wird oder zumindest auch eine Teilautomatisierung, jedenfalls wenn wir das gut und richtig machen. Wir haben...

Die Verordnungskompetenz des Bundes bei der Digitalisierung


[9:09] Zusätzlich im Verhältnis zu den Ländern eine Verordnungskompetenz, mit der der Bund vorschreiben kann oder festlegen kann, dass in Bereichen, wo wir eine Gesetzgebungskompetenz haben, zum Beispiel Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, die Länder verpflichten können per Rechtsverordnung ebenfalls Ende zu Ende zu digitalisieren.
Das heißt, wir können in den Bereichen, zum Beispiel Elterngeld, Kindergeld, den Ländern sagen, okay, die digitalen Services, die ihr anbietet, müssen Ende zu Ende digitalisiert sein, durchgängig digitalisiert sein.
Wir können aber nur das Ob festschreiben, wir können nicht das Wie festschreiben, weil nach wie vor Landes- und Kommunalorganisationsfreiheit nicht betroffen werden darf, Thorsten.

Torsten:
[9:48] Warum ist dann nicht ganz einfach festgelegt worden, also ich muss sagen, an dem Online-Zugang ist erstmal nichts falsch.
Wenn man ein Online-Zugangsgesetz schreibt und sagt, ich stelle jetzt erstmal alles online zur Verfügung, warum nutzt man dann nicht als Bund die Kompetenzen, um zu sagen, Ich schreibe fest, dass hinten die Daten aus dem Online-Zugang in einem bestimmten Format rausfallen, dass es über bestimmte Schnittstellen passieren muss.
Warum nutzt man das nicht? Weil wenn ich mir anschaue, Bundesmeldegesetz, da steht X-Meld verpflichtend drin und siehe da, es funktioniert.
Also es gibt Online-Leistungen von verschiedensten Herstellern, die X-Meld kompatibel sind und das kann plötzlich jedes Fachverfahren benutzen.
Warum hätte man diese Chance vergeben?

Bedeutung von Standards und deren Akzeptanz


Ernst:
[10:30] Also erst mal ist es richtig, du hast viele Gesetze.
Wo solche X-Standards festgelegt sind, meistens in den Fachgesetzen, aber auch in aller Regel deshalb, weil sie über Jahre lang in diesen Fachbereichen entwickelt worden sind und dort auch eine hohe Akzeptanz haben.
Das ist gar nicht mal so sehr, dass sie genutzt werden, weil es im Gesetz steht, sondern weil sie gemeinsam entwickelt worden sind und auf eine hohe Akzeptanz stoßen.
Und deswegen warne ich auch immer ein bisschen davor, Dinge einfach nur gesetzlich vorzuschreiben, in der Hoffnung, dass die alle das dann auch befolgen.
Man sollte das meinen, dass das passiert, aber wenn das richtig wäre, dann hätten wir die E-Mail jetzt nicht abschalten müssen, weil wir 2013 noch alle Behörden verpflichtet haben, die E-Mail einzuführen. Ist aber nicht passiert.
Wenn das so wäre, dann wäre das Online-Zugangsgesetz ja auch umgesetzt, weil es hätte ja bis 2022 passieren müssen.
Und bei Standards einfach nur ein ganz einfacher Satz. Standards sind ja nur dann Standards, wenn sie von allen noch akzeptiert und umgesetzt werden.
Und ich kenne das, wenn welche in ihrer eigenen IT-Landschaft ein anderes Vorgehen wünschen, andere Standards besser finden, dann werden sie Mittel und Wege finden, um zu sagen, dass es ihnen gerade wirtschaftlich oder tatsächlich oder technisch unmöglich ist, bestimmten Standards nachzukommen.
Das sind aber Sachen, die sind richtig. Diese Kritik ist gerechtfertigt.
Deswegen sind wir auch dabei, jetzt nochmal insgesamt erstmal nochmal so eine Referenzarchitektur für die gesamte deutsche Verwaltung bei der OZG-Umsetzung zu entwerfen und auch eine Standardisierungsagenda.

[11:50] Weil, und das war einer der Defizite 2017 und das ist immer noch da, dieses Gesamtbild und so eine Standardisierungsagenda fehlen uns noch.
Und wenn wir dann merken, dass das auf Akzeptanz stößt, dann kann man das auch nochmal richtig determinieren und festlegen.

Torsten:
[12:04] Okay, jetzt komme ich nochmal ganz zurück zu den Anfangsfragen.
Wir wollten ja darauf eingehen, was jetzt die Änderungen sind.

Ernst:
[12:11] Genau, nächste Änderung ist, glaube ich, auch wichtig im Unternehmensbereich.

[12:15] Haben wir sogar ein Digital-Only-Grundsatz festgelegt, das heißt, dort wo Behörden und Unternehmen miteinander kommunizieren, gilt auch eine Fünf-Jahres-Frist und die sagt innerhalb der fünf Jahren nur noch digital zwischen Unternehmen und Behörden.

[12:29] Digital-Only, also das ist schon mal ein harter Schnitt und auch für Deutschland, glaube ich, echt ein ziemlich selbstbewusster, aber die Fachleute und vor allen Dingen die Hamburger, die die Unternehmensleistung für ganz Deutschland digitalisieren und bereitstellen, mit anderen natürlich in Partnerschaft, die sagen, das kriegen wir hin und deswegen haben wir gesagt, okay, das schreiben wir jetzt auch fest innerhalb von fünf Jahren Digital-Only zwischen Unternehmen und Behörden.
Was haben wir noch festgeschrieben? Wir brauchen ja für gute Services nicht nur einen digitalen Antrag. Das ist schon eine Menge wert und es ist auch gut, wenn der Rückkehrnal auch digital ist. Das ist auch eine Menge wert.

Vereinfachung der Nachweiserbringung und Zugriff auf dezentrale Daten


[13:00] Da sind wir jetzt hier auch Schritte weiter.
Aber was ja eben auch lästig ist in der Behördenkommunikation oder bei der Antragstellung ist eben die sogenannte Nachweiserbringung.
Du musst ja nicht nur deine Antragsdaten eingeben, sondern meistens auch Nachweise, Belege über deine Einkommensteuerhöhe, über dein Gehalt, wie viele Kinder du hast, Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, Hochschulabschlüsse etc.
Pp. Oder dass du einen Führerschein hast oder einen Personalausweis und so weiter.
Es gibt ja genug Dinge, die du manchmal bei Behörden nachweisen musst, was ja heute in der Obliegenheit immer der Bürgerinnen und Bürger oder der Unternehmen liegt. Das wollen wir ja verändern, weil die Daten liegen ja schon in Registern dezentral über Deutschland verteilt.
Und diesen Datenschatz wollen wir heben, indem wir sagen, der Antragsteller darf der zuständigen Behörde erlauben, auf diese Daten zuzugreifen.

[13:48] Das muss man auch rechtlich gestatten. Das ist das sogenannte One-Only-Prinzip.
Und das haben wir datenschutzsicher und datenschutzkonform auch in diesem Gesetz jetzt festgeschrieben, sodass zumindest die rechtliche Möglichkeit des Nachweisabrufes aus dezentralen Registern jetzt besteht.
Kommt natürlich die große Aufgabe, die jetzt auch technisch inhaltlich anzubinden.
Das ist überhaupt keine Frage. Das ist noch eine sportive Übung für die gesamte deutsche Verwaltung, aber die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind jetzt geschaffen worden.

[14:13] Wir haben auch noch mal die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit noch mal als Verpflichtung deutlich festgeschrieben, was ja auch schon Standards sind, keine Frage.
Warum haben wir das noch mal gemacht? Wir hatten eigentlich vor der Pandemie mit vielen Digital-Laboren bei der Nutzerfreundlichkeit gute Erfahrungen gemacht.
In der Pandemie, in den zwei Jahren ist uns das abhanden gekommen, weil die Zusammenarbeit in Laboren remote nicht mehr so gut möglich war wie vor Ort. Das wollen wir gerne wieder aufleben lassen und das intensivieren und haben es deswegen auch nochmal rechtlich kodifiziert.
Wir geben jetzt auch IT-Komponenten oder sogar vielleicht Produkte vor.
Viele haben ja gesagt, geht mal Standards vor. Das kann man auch, wie gesagt, haben wir eben drüber gesprochen, perspektivisch machen.
Da muss man nur wissen, genau welche.
Dazu würde ich jetzt gar nicht weiter eingehen, aber wir haben jetzt zum Beispiel...
Doch entschieden die Bund-ID, die bei den Ländern auf eine hohe Akzeptanz stößt.
Immerhin haben wir schon jetzt acht Verträge unterschrieben.
Zwei weitere sind gerade dabei und haben gesagt, diese Komponente als Registrierungs-, Authentifizierungs- und Postfachkomponente hätten wir.
Die schreiben wir jetzt dann auch für Services, OZG-Services verpflichtend vor.
Das ist jetzt kein Standard im klassischen Sinne. Es ist halt ein Produkt, was wir vorgeben, aber geht schon mal in diese Richtung. Das gilt auch jetzt für den Siegeldienst oder für die Suchfunktion.

[15:20] Das sind jetzt Sachen, die wir da auch vorgegeben haben. Was vielleicht noch

Die Abschaffung der Schriftform in der digitalen Welt


[15:23] besonders interessant ist für alle Hörerinnen und Hörer nochmal, ich bring's auch direkt auf den Punkt, wir schaffen in der digitalen Welt die Schriftform ab.
Das ist ja ein Thema, über das lange geredet worden ist. Man hat immer gesagt, wir müssen diese ganzen Gesetze bereinigen, was eine sehr sportive Aufgabe ist.
Wir sind einfach einen anderen Weg gegangen und haben nochmal gefragt, wozu dient eigentlich die Schriftform? Und wenn man die Schriftform zerlegt in ihre Funktion, dann kommt da meistens eine Beweisfunktion, Perpetuierungsfunktion, Wahnfunktion.

Vorteile der digitalen Welt und Abschaffung der Schriftform


[15:51] So Warnfunktion ist zum Beispiel wichtig. Achtung, du machst was Bedeutsames, was dann irgendwie auch eine gewisse Beweiskraft hat und dann auch ein bisschen archiviert werden kann.
Das sind aber alles Funktionen, die kannst du in der digitalen Welt ja viel besser abbilden als in der analogen.
Sogar deutlich besser, fälschungssicherer, beweissicherer und so weiter, viel bessere Möglichkeiten. Und deswegen haben wir ein Verfahren beschrieben in dem Gesetz. Wenn du das durchläufst, ist die Schriftform automatisch erfüllt und damit ist sie eigentlich praktisch in der digitalen OZG-Welt abgeschafft.
Das dürfte eigentlich für alle Beteiligten eine gute Nachricht sein.
Wir haben das Einer-für-Alle-Prinzip noch mal festgeschrieben, weil es, glaube ich, wichtig ist in der deutschen Verwaltung.
Wir haben ja, das wissen wir auch alle, das wissen wir auch.
Wir sind ja freundschaftlich mit den Ländern und Kommunen verbunden, was nicht immer selbstverständlich ist im Föderalismus.
Aber alle wissen natürlich, dass die großen Vorteile der Digitalisierung in der Skalierung liegen, in einem gemeinsamen Angebot, in der Einfachheit.
Und das widerspricht natürlich der Struktur, die wir auf der deutschen Verwaltung auf der anderen Seite haben, dass wir wahnsinnig viele Zuständigkeiten haben, heterogene Strukturen haben und deswegen war das einer für alle Prinzip, auch wenn es kritisiert wird und das verstehe ich auch total, ich verstehe auch die Kritik total daran, aber ich glaube das einzig vernünftige um arbeitsteilig und auch für den Steuerzahler effizient und kostengünstig dann nach vorne zu kommen.

Torsten:
[17:07] Bei einer für alle muss ich direkt mal reinfragen.
Einer für alle heißt ja, einer macht, einer baut und einer stellt das zur Verfügung.
Das ist quasi der klassische Software-as-a-Service-Ansatz.
Jetzt haben wir in Deutschland knapp 11.000 Kommunen und wenn ich das als Software-as-a-Service von einem einzigen Anbieter zur Verfügung stelle, wie soll der denn das schaffen, das auf 11.000 Kommunen auszurollen?
Wäre dann nicht ein Ansatz zu sagen, einer baut es und stellt das gern zur Verfügung, aber macht das Ganze in Open Source, sodass andere Dienstleister, weil jede Kommune hat ihre Dienstleister, das auch selbst hosten können.
Dann wäre man mit dem Rollout wesentlich schneller.

Ernst:
[17:49] Kann man auch machen. Gibt es ja gar keine Vorgabe, das nicht so zu machen.
Das ist völlig in Ordnung. Es gibt ganz unterschiedliches Vorgehen bei den efa-Leistungen.
Es gibt in der Tat die Möglichkeit, dass man sagt, ich nehme die efa-Leistung und baue die in meiner eigenen Umgebung ein.
Oder man kann genauso gut sagen, der Dienstleister, nehmen wir jetzt die AKDB aus Bayern oder die Ecom21 oder die Convis oder ITNRW oder Dataport und du betreibst es für mich vollständig.
Und das ist ja eine völlige Wahlfreiheit. Das hängt von dem Produkt ab, von dem Projekt verantwortlich. Da machen wir ja gar keine Vorgaben.
Und über Open Source, das haben wir auch schon bei der Zuweisung der Finanzmittel durch den Bund und dem Dachabkommen festgelegt.

[18:29] Wir haben immer gesagt, wenn es irgendwie geht, bitte macht es möglichst open source.
Wir haben das jetzt auch mal im OZG Änderungsgesetz zwar nicht ins Gesetz reingeschrieben, sondern wir haben es auch noch mal in das begleitende Eckpunktepapier reingeschrieben, dass wir doch darum bitten, hier stark auf open source zu setzen.
Und wir wollen ja auch die ganzen Services auf Open Code noch bereitstellen, genau wie du gesagt hast, um diesen Weg zu eröffnen. Du kannst aber genauso gut sagen, nehmen wir mal ein Beispiel für eine OZG-Leistung, die meisten gar nicht mit OZG verbinden, diese 200 Euro Einmalzahlung.
Es ist auch völlig okay, dass ein Bundesland mit dem Bundesressort einfach eine Plattform bereitstellt und für alle gleich nutzbar.
Das passt nicht immer jedem, weil das ein oder andere Bundesland sagt, nee, ich will als Bundesland A nochmal deutlicher erkennbarer und sichtbarer sein und ich habe auch vielleicht bei meinen Leistungen noch eine Schleife dran.
Ich möchte es hier und da noch anders machen. Dann können sie das tun.
Also es gibt da mehrere Wege zum Erfolg.
Persönlich, also wir sehen ja gerade die ganzen Schwierigkeiten im Rollout bei den Kommunen.
Die fangen jetzt gar nicht mal bei so der Frage, proprietäre Software oder Open Source an, sondern eigentlich eher, naja, wie komme ich mit meinem Datenschutzbeauftragten klar, wie komme ich an die Leistung dran. Das sind ganz banale Fragen.
Wo ist die, was kostet die?
Mein Dienstleister möchte aber jetzt die Schnittstelle nicht bereitstellen, weil er das Geld nicht hat, er hat keine Kapazität.
Die nächste Release-Phase ist lange hin. Wir werden mit allen Problemen an der Stelle konfrontiert und versuchen die auch gerade noch mal so ein bisschen generisch zu identifizieren, querschnittlich, um sie dann auch nochmal querschnittlich zu beseitigen.

Torsten:
[19:55] Da fällt mir gerade noch das Thema ein, die Dresdner Forderungen, die kennst du, die sind jetzt glaube ich schon zwei oder drei Jahre alt.
Wie wäre es denn, wenn darüber nachgedacht wird, dass alle diese Leistungen, die der Bund, delegiert hat, bei der Ausführung an die Länder und die Kommunen, wenn der Bund sagen würde, das holen wir alles wieder zurück, zumindest digital. Alles was digital ist, läuft zentral über eine zentrale Bundesanwendung.
Und vor Ort brauchen wir euch da draußen, Kommunen, weil ihr müsst die Bürgerinnen und Bürger betreuen. Und die Bürgerinnen und Bürger bauen auch auf euch, dass sie zu euch hingehen können. Aber alles was digital ist, machen wir bei uns zentral. Dann müsst ihr als Kommunen euch gar nicht mehr drum kümmern.

Ernst:
[20:34] Ja, finde ich im Prinzip eine sehr interessante Überlegung, die natürlich erstmal von dem Willen geprägt sein muss, dass die Kommunen auch sagen, mach das und da gibt es auch viele, das muss man ja sagen, diese Dresdner Forderungen, die kommen ja in der Tat aus der kommunalen Familie, sehr nachvollziehbar, weil die sagen natürlich der wahre Erfolg der Digitalisierung in der Skalierung liegt ja in der Tat in der Zentralbereitstellung.
Und erstmal muss man ja immer sagen, Digitalisierung gut gemacht heißt Prozessveränderung.
Da haben wir gute Beispiele, aber auch viele schlechte Beispiele.

Prozessoptimierung und Fragestellung bei der Umsetzung von EV und OZG


[21:05] Viele haben bei der EV-Umsetzung oder bei der OZG-Umsetzung die Prozesse nicht optimiert und auch nicht ausreichend in Frage gestellt. Leider Gottes.
Das ist das eine und man kann natürlich in der Tat und das ist ja die Richtung, die du gerade nachgefragt hast, man kann natürlich auch mal sagen, man kann Organisationsmodelle in Toto infrage stellen.
Why not? Und das heißt jetzt nicht, jemandem was wegzunehmen, das möchte ich mal ganz deutlich sagen.
Aber nehmen wir mal das Beispiel der Kraftfahrzeugzulassung in 400 Landkreisen. Das wäre ja so, wir hätten ja sogar mit dem Kraftfahrtbundesamt Zentralregister und vielleicht sogar eine Behörde, die zentral die digitale Leistung entwickeln und anbieten könnte und dann in die Landkreise oder im jeden Fall zu den Bürgerinnen und Bürgern zu distribuieren. Darum geht es ja im Wesentlichen.
Wenn die Landkreise das wollen, könnten wir uns im Bund ein Gespräch mit dem BMDV, was zuständig ist, vorstellen, das mal auszuprobieren.
Warum ist das jetzt auch kein Verlust für Landkreise und Kommunen?
Die haben genug vor Ort zu tun, vor allem sich um ihre Bürgerinnen und Bürger zu kümmern und mal ruhig raus aus dem Stempelkarussell.
Wichtig ist ja, dass die die Arbeiten vor Ort, die wirklich vor Ort erledigt werden müssen, im Kontakt, im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern besser erledigen können.
Da ist es hilfreich, dass man Sachen, die man zentral digital anbieten könnte, auch tatsächlich zentral digital anbietet, um ihnen eine Erleichterung zu verschaffen, ihnen Sachen nicht wegzunehmen, aber die Aufgabenerledigung zu erleichtern.
Wenn die das wollen, ist das für uns ein durchaus spannendes Thema.
Und wenn man jetzt an den Fachkräftemangel denkt, der ja auch noch weiter krassiert, ist, glaube ich, die Antwort der Teilautomatisierung und Automatisierung von digitalen Verfahren wahrscheinlich auch die richtige Antwort darauf.

Torsten:
[22:33] Ja, ich finde da ist dieses Einmalzahlung 200 ist eigentlich schon ein ganz gutes Beispiel, wie man sowas zentral erledigen kann und trotzdem irgendwie die Kommunalverwaltung mit involviert ist, aber die damit überhaupt gar nichts zu tun haben.

Ernst:
[22:45] Genau, das wäre übrigens perspektivisch auch meine Wunschvorstellung, weil Kommunen, wenn man sich jetzt die deutsche Struktur mal anguckt, du hast ja 11.000 Kommunen angesprochen, ich glaube, es gibt keine Leistung, die wirklich tatsächlich in allen 11.000, Kommunen laufen muss, aber weil sie in den Meldebehörden sind 5000 Personalausweisstellen sind 5000, du hast mal 3000, mal vielleicht ein paar mehr, aber du hast jetzt eine erhebliche Zahl, aber das echte Asset für Kommunen muss doch im Prinzip sein, dass sie zu Kunden werden und sich die zentral bereitstellenden oder die zentral bereitgestellten digitalen Services einfach einkaufen, also wie Möbel, so und dass sie einfach sagen, die und die 80 Leistungen hätte ich gerne meiner Kommune angeboten, die hole ich mir von der Plattform oder die hole ich mir aus dem App Store, welches Bild auch immer jetzt gerade da gewünscht ist.
Im Grunde genommen muss ein Bürgermeister die einkaufen können.
Der muss nicht in die Entwicklung gehen. Deswegen, das ist eigentlich so ein bisschen mein Zielbild, dass wir in Deutschland hinterher vielleicht mehrere größere Verwaltungsplattformen haben, tatsächliche Plattformen und nicht nur Portale und dass darauf die Leistungen sind und dann können die Kommunen die Nutzen.

Torsten:
[23:44] Ich mache das mit der Verwaltungsdigitalisierung ja auch schon ein paar Jahre.
Und was ich festgestellt habe, die größte Akzeptanz gibt es, wenn das Bild vom Bürgermeister auf der Online-Seite ist, dann ist die Akzeptanz am größten.
Also ich glaube, das ist einer der banalsten Gründe, warum so eine Zentralisierung derzeit leider scheitert.

Ernst:
[24:03] Das kann gut sein, ja. Will ich nicht widersprechen.

Torsten:
[24:06] Du hast das Eckpunktepapier angesprochen, jetzt erstmal eine zynische Frage, wozu braucht ein Gesetz nochmal ein Eckpunktepapier?
Im Gesetz müsste doch eigentlich alles deutlich drinstehen.

Ernst:
[24:16] Genau, also in einem Gesetz sollte ja das Wesentliche stehen und nicht alles.
Man darf ja auch ein Gesetz nicht entwerten.
Das ist ja nun unser wichtigstes Steuerungsinstrument in einer parlamentarischen Demokratie.
Deswegen sollte man es auf das Wesentliche reduzieren. Das haben wir hoffentlich auch damit getan.
Und es gibt viele Sachen, die kann man auch nicht gesetzlich regeln, die müssen einfach getan werden. Und deswegen haben wir in einem Eckpunkte-Papier-Begleiten nochmal auf ein paar Sachen hingewiesen, eben zum Beispiel, um den Rollout bei Eva zu fördern, dass, wir haben gesagt, wir gehen jetzt nochmal über Fokusleistungen, um die wir uns besonders kümmern.

Auswirkungen des OZG Änderungsgesetzes auf die Kommunen


Torsten:
[25:28] Ich habe viele Hörerinnen und Hörer aus den Kommunen oder aus den kommunalen Verwaltungen.
Welche Auswirkung hat denn das OZG Änderungsgesetz auf die Kommunen?
Was wird für die einfacher? Was bekommen die einfacher? Kriegen die Geld?
Gibt es jetzt einen direkten Connect zwischen Bund und Kommunen oder sind immer noch die Länder dazwischen?

Ernst:
[25:49] Naja, ein wirklich sensibler Punkt. Ich will das mal wie folgt darstellen.
Es ist in der Tat so, verfassungsrechtlich gibt es für den Bund die Kommunen eigentlich nichts, sondern wir dürfen eigentlich nur den Kontakt haben mit den Ländern.
Und das wird auch von den Ländern so eingefordert, das ist eben unsere staatsorganisationsrechtliche Verfasstheit. Das heißt, der Bund kooperiert mit den Ländern und die Länder müssen sich um die Kommunen kümmern.
Und es gibt sicherlich ein Problem, warum die Kommunen auch relativ wenig Entlastung und relativ wenig vom OZG bislang mitbringen.
Mitbekommen haben, weil der Weg jetzt wirklich, wie wir gemeinschaftlich, und ich meine das überhaupt nicht als Fingerpointing, auch schon gar nicht gegenüber den befreundeten Ländern, mit denen wir hervorragend zusammenarbeiten.
Das ist eine wirklich sportive Aufgabe für uns alle gemeinschaftlich, es hinzubekommen, dass in den großen Flächenländern alle Kommunen davon profitieren.
Und wir haben ja dazu auch den Weg gewählt, dass wir über den Konjunkturpaketmitteln von 2020, die wir jetzt bis Ende dieses Jahres verlängert haben, auch Geld an die Länder transferiert haben.
Und wir haben immer inständig darum gebeten Und die Länder sehen das auch so, dass dieses Geld genutzt wird, um entweder Plattformen aufzubauen oder eben halt die EVA-Leistung so zu strukturieren, dass die Kommunen möglichst kostenfrei davon profitieren.
Da greifen wir natürlich nicht ein. Das müssen die Länder für sich entscheiden, wie sie die Leistungen den Kommunen bereitstellen, ob sie das dann hinterher bei den kommunalen Finanzausgleich machen oder ob sie dafür Gebühren nehmen, Gelder nehmen oder ob sie es kostenlos machen.
Die meisten der Länder und das ist echt auch die gute Nachricht für deine kommunalen Hörerinnen und Hörer, die ich jetzt auch hier von unserer Stelle aus ganz herzlich grüße.

[27:18] Die meisten Länder gehen dazu über, dass sie versuchen, die Kommunen kostenlos partizipieren zu lassen. Das halte ich auch für total richtig.

Entbürokratisierung und Abschaffung von Verfahren


[27:25] Wir im Bund haben ein sehr gutes Verhältnis zu den Kommunen vor Ort, denn die sagen das, was du auch häufig sagst.
Wir wollen uns gar nicht so inhaltlich jetzt wahnsinnig jetzt mit den einzelnen Projekten beschäftigen müssen, sondern wir wollen einfach nur wissen, was wir tun müssen, macht uns Vorgaben, gibt es uns einfach, gibt es uns einfach und ehrlich gesagt, diesen Anspruch haben sie auch zu Recht.

Torsten:
[27:44] Im Eckpunktepapier steht auch ein Punkt, der heißt Entbürokratisierung.
Kannst du da näher drauf eingehen, weil das klingt ja erstmal hervorragend.

Ernst:
[27:53] Ja genau, ich finde ja Digitalisierung ist dann besonders hervorragend, wenn man im ersten Schritt einen Service, klingt jetzt komisch, aber wenn man eine Leistung oder ein Verfahren vielleicht sogar ganz abschafft.

[28:06] Dann freue ich mich ehrlich gesagt am allermeisten. Das habe ich mir bei den Ukrainern nochmal genau angeguckt. Die Ukrainer haben auch genauso wie wir tausende von Verwaltungsleistungen und der oberste Ziel ist im Prinzip auf unter 100 zu kommen. Die wollen gar nicht mehr so viel.
Ich gebe jetzt mal das Beispiel, was jetzt auch passieren wird, weil die Innenministerin Nancy Faeser das jetzt auch entschieden hat, der Hotelmeldeschein.
Ich weiß nicht, ob das den meisten was sagt, aber ich glaube schon, jeder war schon im Hotel, beim Einchecken legst du deinen Personalausweis hin, gibst deine Kreditkarte und musst dann meistens noch diesen sogenannten Hotelmeldeschein ausfüllen.
Da könnte man ja auch drüber nachdenken, das zu digitalisieren.
Aber dieser Hotelmeldeschein ist ja nichts anderes. Es ist ja gar kein Meldevorgang.
Das Hotel macht mit dem Hotelmeldeschein nichts anderes, als ein Jahr lang im Aktenordner aufbewahren.

Hotelmeldeschein: Zugriff nur für Ermittlungsbehörden


Torsten:
[29:34] Ja mit dem Hotelmeldeschein habe ich mich auch sehr intensiv beschäftigt.

Ernst:
[29:38] Dann wirst du dich doch freuen jetzt oder etwas?

Torsten:
[29:39] Ich freue mich da sehr sehr drüber, weil wenn man sich das anschaut, die einzigen die überhaupt Zugriff drauf haben auf den Hotelmeldeschein sind die Ermittlungsbehörden.
Sonst niemand. Sonst niemand. keiner was von.

Ernst:
[29:51] Absolut, das ist der Punkt. Und wie viele sind das? Das sind 88 Millionen pro Jahr.

Torsten:
[29:55] Genau, und wenn ich mir den Prozess anschaue, der Hotelmeldeschein ist ja teilweise schon digitalisiert, da geht dann die Polizei hin mit dem USB-Stick, den dürfen sie nicht verwenden, das heißt, dass dann der Hotelier den Hotelmeldeschein, den er digital hat, als PDF ausdruckt und dann dem Polizisten mitgibt. Also das ist Digitalisierung zu Fuß.

Ernst:
[30:14] Und als wir zum Beispiel mit Wohngeld angefangen haben, war eigentlich der erste Schritt, den wir gemacht haben, die Wohngeldanträge von acht, neun, zehn komplizierten Seiten zu reduzieren auf drei analoge, einfache Seiten.
Das war dann immer noch analog, aber es war einfach der erste Reinigungsschritt, bevor wir dann in die Digitalisierung eingestiegen sind.
Oder wenn du dir das Elterngeldverfahren anguckst, das ist ein Bundesgesetz, das gilt deutschlandweit gleich, aber in einigen Bundesländern hast du vier Seiten analogen Antrag, in anderen Bundesländern 17 Seiten, völlig unterschiedlich.
Und da erstmal ranzugehen, das durchzuflöhnen und nicht gleich das quasi IT-mäßig abzubilden, das sollte damit nochmal klar verdeutlicht werden.

Torsten:
[30:52] Aber wir sprechen immer noch von Seitenantrag und Anträge sehen immer noch aus wie Formulare, davon müssen wir auch mal weg.

Ernst:
[30:59] Ja, es gibt wie gesagt dafür wieder gute und schlechte Beispiele.
Wir haben wirklich in der Tat einige OZG-Leistungen. Das sind PDF-Wüsten.
Da müssen wir nochmal ran. Das war nicht das Ziel der Übung.
Ich will jetzt niemanden nennen. Das gehört sich nicht.

GAF-Lab: Kooperation für Digitalisierung auf Bundesebene


[31:35] Die haben sich alle Mühe gegeben, aber das ist nicht das Ergebnis.
Ja das geht definitiv einfacher, da gebe ich dir recht.

Torsten:
[31:52] Im Eckpunktepapier lese ich auch noch das GAF-Lab.
Was ist denn das?

Ernst:
[31:58] GavLab ist jetzt, das ist ein Arbeitsformat. Wir haben wie gesagt mit unseren Digital-Laboren sehr gute Erfahrungen gemacht und Digitalisierung funktioniert nicht in der Logik von Ministeriumszuständigkeiten.
Digitalisierung funktioniert nicht in der Logik von Silos und von Trennung, sondern ich glaube Digitalisierung ist wirklich ein Synonym für Kooperation und Zusammenarbeit.
Und um das zu leben, haben wir ein Arbeitsformat auf Bundesebene ins Leben gerufen, das heißt govlab.de.
Relativ niederschwellig, wenn jemand sagt, ich brauche jetzt so ein Projekt, dann kann er das bei uns beantragen und bekommt im Gegenzug dafür methodische Unterstützung, personelle Unterstützung, Räumlichkeiten, Hard- und Software, damit er eben halt im interministeriellen Format, also zwischen mehreren Ministerien, mehreren Behörden, aber auch gerne über Landes- und Kommunalgrenzen hinweg zusammenarbeiten kann. Das ist das Ziel und der Zweck dafür.

Torsten:
[32:49] Ist für das ganze Thema Digitalisierung oder Online-Leistungen auch angedacht, dass man hier mal ein Monitoring macht, welche Leistungen überhaupt benutzt werden?

Ernst:
[32:58] Ja also übrigens ja wir haben ja das dashboard auf dem erkennbar ist was ist live aber die nutzungszahlen fehlen uns so genau.

Torsten:
[33:06] Das dashboard da bin ich leider leider etwas unzufrieden ich hatte jetzt in jedem monat.

Ernst:
[33:11] Das hör ich ungern, da gehen wir sofort ran.

Torsten:
[33:14] Ich hatte jetzt jeden monat gesagt wie welche leistung jetzt wieder online sind das fällt mir jetzt zunehmend schwerer genau zu sehen welche leistung online sind also ihr habt euch ein stück werbung im podcast abgeschnitten.

Komplexität der deutschen Verwaltung und Transparenzprobleme


Ernst:
[33:27] Okay, also ich gebe, also vielleicht mal ein bisschen Verständnis zu wecken, ich verstehe glaube ich deine Kritik, auf einfachen Dashboards die Komplexität abzubilden und die Kompliziertheit der deutschen Verwaltung ist uns echt schwer gefallen.
Wir haben uns Mühe gegeben, aber wir haben, und wirklich mit dem hehren Anspruch Transparenz zu erzeugen, aber es wird immer wieder mal kritisiert, es ist wirklich nicht so ganz leicht, kann ich nur sagen.
Aber Tatsache ist, was uns dann noch fehlt, ist natürlich, und darüber entscheidet sich der Erfolg, ob ein Service online ist, ist am Ende egal, wenn es keiner nutzt, wenn sie alle kompliziert finden oder blöd finden.
Dann haben wir uns Steine statt Brot gegeben. Die Nutzungsrate und die Nutzung an sich entscheidet über den Erfolg.
Deswegen haben wir auch im letzten IT-Planungsrat einstimmig entschieden, dass der Bund seine zentrale Statistikkomponente allen Ländern und Kommunen bereitstellen kann und sie in ihren Online-Services einbauen, damit wir auch, wir auch, weil viele machen das ja schon, das ist ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit, das ist eigentlich schon fast traurig, dass man es erwähnen muss, aber dass man doch bitte mal auch den Nutzungsrat und auch die Nutzungszufriedenheit mal messen kann, das wäre schon wichtig, ja in der Tat.

Torsten:
[34:29] Und das wollte zentral sammeln, sodass man es auch tatsächlich sehen kann und gucken kann, wie es sich entwickelt?

Ernst:
[34:34] Ja klar, da hat auch keiner was dagegen.

Torsten:
[34:36] Also auch Open Data?

Ernst:
[34:40] Ja natürlich, selbstverständlich. Das Online-Gateway des Portalverbundes wird das dann eingespielt und darüber bekommen wir dann zentral die Daten.
Aber nur statistische Daten, bevor sich einer aufregt werden da schon eine Datenschutzdebatte darüber. Aber es geht nicht um personenbezogene Daten.

Torsten:
[34:54] Das ist ja vollkommen irrelevant, personenbezogene Daten. Ich will ja nicht wissen, wer jetzt gerade einen Umzug beantragt hat, sondern ich will nur wissen, wie viele.

Ernst:
[35:01] Aber die Debatte gab es, Thorsten.

Torsten:
[35:03] Das kann ich mir gut vorstellen. Wir hatten vorhin schon ganz kurz das Thema Bund-ID.
BUND-ID soll ja die zentrale Identifikationskomponente werden für die Online-Leistungen, die in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.
Wie wird sich die Bund-ID weiterentwickeln?

Ernst:
[35:22] Sie soll im Prinzip aus zwei wesentlichen Komponenten bestehen.
Der Postfach-Funktion, also damit du halt deinen E-Mail-Verkehr über ein sicheres staatliches Postfach abwickeln kannst.
Damit kann und wird es auch die E-Mail dann auch ersetzen. Und das andere ist eben die Registrierungskomponente, die zusätzlich eben die Authentifizierungskomponente enthält.

Registrierung und Authentifizierung auf Plattformen


[35:46] Registrieren kennt ja jeder, bei jeder Plattform musst du dich registrieren, meistens mit Benutzername, Passwort und der Angabe deiner E-Mail-Adresse.
Das ist bei uns genauso, du gibst die E-Mail-Adresse an, hast einen Benutzername, vergibst ein Passwort.
Aber es gibt ja staatliche Leistungen, wo die zuständige Behörde oder das zuständige Verfahren sagt, das reicht mir nicht, dass ich einfach nur von dir weiß, deine E-Mail-Adresse und deinen Benutzernamen, das kann ja auch ein Nickname sein, sondern ich muss auch tatsächlich wissen, wer du bist.
Und deswegen haben wir ja zwei Authentifizierungskomponenten mit angeboten.
Einmal das ELSTER Software Zertifikat, was ja mit über 22 Millionen Zertifikaten in Deutschland eine der größten und erfolgreichsten E-Government-Anwendungen sind, wo wir auch der Finanzverwaltung sehr dankbar sind.
Und wir haben eben halt die eID des Personalausweises mit eingebaut.
Die ist ja noch nicht so weit verbreitet, nimmt aber deutlich zu, wird ja noch manchmal als sperrig empfunden, weil du über die Ausweisapp 2 gehen musst und natürlich deinen Personalausweis als Hardwarekomponente an das Smartphone als Lesegerät halten musst.
Aber das sind eben die beiden Authentifizierungskomponenten und mit eben so einem Personalausweis als Authentifizierungskomponente kannst du eben halt auch dein gebrauchtes Auto ummelden.
Also als Beispiel habe ich noch gemacht jetzt vor kurzem. Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft und habe Ich habe es in Berlin ausschließlich digital umgemeldet und ich kann nur sagen, es hat funktioniert.
War noch nicht jetzt der super sexy Vorgang, aber es hat funktioniert.

Torsten:
[37:11] Genau und es gibt einen Verkehrsminister, der sagt, das geht noch nicht in Deutschland.

Ernst:
[37:15] Ich habe jetzt auf keinen Fall widersprochen, aber ich habe es gemacht in Berlin.

Torsten:
[37:19] Genau.

Ernst:
[37:20] Es gab halt mal für alle Hörerinnen und Hörer, ich hab am Sonntagabend die Daten alle eingegeben, man muss ein bisschen viel rubbeln, weil man eben von dem gebrauchten Kraftfahrzeug, muss man eben von dem Brief und dem Schein, wie es früher hieß, muss man das aufrubbeln, die Sicherheitscodes darunter eingeben, man muss die Nummernschilder abrubbeln, eingeben, man muss das mit dem Personal authentifizieren und hinterher auch noch mit Paypal bezahlen, was aber alles ging.
Und ich hatte am Donnerstagmorgen zwei Postzustellungsurkunden in meinem Briefkasten.
Da waren neue TÜV-Plaketten drin, da waren die Landeshoheitszeichen von Berlin drin und in dem anderen waren die beiden Papiere, Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 drin. Ich konnte das selber auf meine Kraftfahrzeugnummern Schilder aufkleben, ans Auto schrauben und losfahren.

Warten auf das Thema Smart E-ID


[37:58] Also das funktioniert.

Torsten:
[37:59] So muss es funktionieren. Ich weiß nicht, ob du der richtige Ansprechpartner bist zum Thema E-ID und Smart E-ID.

Ernst:
[38:05] Du kannst fragen, ob ich dann alles beantworten kann.

Torsten:
[38:08] Wir warten ja jetzt schon eine ganze Weile auf das Thema Smart E-ID, dass das ordentlich mal zum Laufen kommt. Da gibt es Projekte, die werden mal gehypt, dann hört man wieder eine ganze Weile nichts.
Wann geht es jetzt los? Wann geht es, die Smart E-ID, wann funktioniert es?

Ernst:
[38:21] Vielleicht nochmal für alle Hörerinnen und Hörer natürlich irgendwie, was dahinter steckt, ist die Tatsache, dass viele Störgefühle haben, den Personalausweis bei jeder Interaktion an das Smartphone mit der NFC-Schnittstelle zu halten, also das Smartphone wird dann ja in dem Fall unbedingt als Lesegerät benutzt, man muss den Personalausweis dahinter halten und das ist auch manchmal ein bisschen sperrig, es ist nicht so wie beim Zahlen mit Apple Pay, nur mal so eben ganz kurz dran titschen und so, das ist etwas, weil es auch etwas sicherer ist, in Anführungsstrichen, auch etwas sperriger, dauert manchmal, bricht ab, bin ich genauso genervt wie ihr alle auch.
Aber das ist das, was man jetzt immer noch machen kann und muss.
Ich finde, es funktioniert auch jetzt langsam deutlich besser.
Ich habe mich jetzt selber, weil ich es ein paar Mal gemacht habe, auch daran gewöhnt.
Die Idee bei der Smart-EID dahinter ist, dass wir das nur einmal machen und dann den Personalausweis quasi mit einer Kopie auf der Hardwarekomponente der moderneren Smartphones und dass du ihn dann da so wie in so einer Wallet-Funktion nutzen kannst.
Das ist, das muss man ganz deutlich sagen, ein technisch durchaus sehr sportives Vorhaben.

[39:27] Wir machen das gerade in der Pilotphase mit Samsung, mit ausgewählten, ich glaube es sind 20 oder 22 verschiedene Samsung-Gerätetypen, mit denen wir das testen.
Das funktioniert jetzt auch. Wir müssen jetzt gucken, ob wir auch bei dem Hintergrund, vielleicht muss ich da einen Satz gleich dazu sagen, ob wir das jetzt starten und ausrollen, weil sich auf EU-Ebene, EIDAS-Verordnung 2.0, Stichwort nur, sich jetzt gerade eine neue Wallet-ID oder mit einer Wallet-ID, Entschuldigung, ist natürlich Unsinn geredet, eine EU-Wallet etablieren soll, mit in Teilen softwaregestützten Credentials und das geht dann ein Stück weit in eine andere Richtung.
Deswegen müssen wir da jetzt in naher Zukunft oder in naher Zeit eine Grundsatzentscheidung treffen. Aber der möchte ich jetzt hier nicht vorweg greifen.

Torsten:
[40:15] Wäre schade, wenn die Smart E-ID sterben würde zugunsten der EU-ID-Wallet, die ich übrigens begrüße und auch ziemlich gut finde, dass hier Deutschland sehr stark in der Entwicklung mitarbeitet.
Und auch von Anfang an in Open Source, also das ist ja, da schlägt mein Herz gleich doppelt hoch. Genau. Das finde ich großartig. Ja.
Genau noch mal kurz zurück zu kommen zur Bund-ID Erweiterungsmöglichkeiten wenn ich mir so ID anschaue wie zum Beispiel bei Amazon oder ähnlichen ist auch immer die Bezahlmöglichkeit mit drin.

Erweiterungsmöglichkeiten der Bund-ID, z.B. Bezahlmöglichkeit und Statusmonitor


[40:51] Ist sowas angedacht? Nein, bislang nicht.

Ernst:
[40:54] Bislang nicht es gibt jetzt eine einheitliche bezahldienst schnittstelle in deutschland über die dann gängige bezahldienste bei den verfahren angeschlossen werden ist aber jetzt nicht in der bund id bislang angedacht das zu tun aber es ist nicht ausgeschlossen weiterentwicklungspotenzial besteht.

Torsten:
[41:09] Werde schöne komfortfunktion.

Ernst:
[41:12] Es gibt auch welche die sagen, lass doch einen Statusmonitor einbauen, damit du dann auch gleichzeitig siehst, wo steht das Verwaltungsverfahren, was ich ausgelöst habe, auch durchaus sehr nachvollziehbar.
Also da gibt es einige Sachen, die man die Bund-ID erweitern könnte.
Wie alle haben wir auch wir natürlich mit Ressourcen zu kämpfen.
Wir versuchen jetzt erstmal den Rollout zu organisieren, die Bund-ID in die Fläche zu bringen.
Das heißt ja, das ist ja durchaus aufwendig. Wir müssen mit dem Bundesland XY Verträge schließen.
Wir müssen meistens auch, wenn die vor Ort schon Konten haben, die Konten migrieren in die Bund-ID.
Darauf fokussieren wir uns jetzt erstmal gerade. Aber das kommt sicherlich, wenn das weiterhin ein gewolltes, erfolgreiches ist, dann werden wir sicherlich auch die Funktionen weiter ausbauen.

Torsten:
[41:55] Datenschutzcockpit wird ja eingebaut, wenn ich mich nicht täusche.

Ernst:
[41:58] Datenschutzcockpit ist noch auch jetzt erstmal noch architekturell anders geplant, aber wäre auch genauso ein Produkt, was man dann auch integrieren könnte.
Das Datenschutzcockpit ist natürlich hochspannend, also nicht nur für diejenigen, die Datenschutz und Transparenz lieben, sondern glaube ich für jeden Bürger und für jede Bürgerin interessant zu sehen, perspektivisch, welche Behörde hat welche Daten von mir wohin transferiert, das Datenschutzcockpit soll ja wie so ein Konto funktionieren, wie dein Bankkonto, dass du siehst, welche Transaktion hat die Meldebehörde in Charlottenburg mit der Meldebehörde in München getätigt.
Das wird aber nur erst mal am Anfang auf Transaktionen reduziert sein, die mit der Steuer-ID auch tatsächlich gemacht worden sind.
Perspektivisch würden wir dann auch in den nächsten Schritt gehen und sagen, du kannst reingucken, wo sind Daten in welchen Registern von dir.
Und vielleicht kann man auch sogar anfangen, dann über das Datenschutzcockpit sogar eine Art Steuerung der eigenen Daten, wo es rechtlich zulässig ist, zu tätigen. Hochinteressant. Und das wären dann sicherlich Ausbaustufen, wo man auch vielleicht darüber nachdenkt, das mit der BundID zu verheiraten.

Torsten:
[42:59] Jetzt haben wir einen ganz schönen wilden Ritt durch die doch durch die Digitalisierung gemacht und nicht nur durch die OZG Änderungsgesetz.
Haben wir noch was Wesentliches oder gibt es noch was, was dir auf den Nägeln brennt, was wir noch auf jeden Fall ansprechen sollten?

Ernst:
[43:11] Ja, also...
Erstmal nochmal die Register-Modernisierung, das haben wir jetzt nur natürlich teilweise inhaltlich so ein bisschen gestreift, once only und so weiter und so fort.
Ich glaube wichtig ist, dass es jetzt erstmal gelingt in Deutschland alle dezentral und zentral vorhandenen Register auf ein hohes digitales Qualitätsniveau zu kriegen.
Das hat nichts mit Überwachungsstaat zu tun, sondern hat einfach nur damit zu tun, dass der deutsche Staat saubere, validierte Angaben in den Registern haben muss, auch um digital gutes Management zu machen.
Er sollte es übrigens auch tun, weil der Zensus, also die alte Volkszählung jetzt heißt ja Zensus, alle zehn Jahre wird sie gemacht, sehr aufwendig, weil viele Stichproben in Deutschland erforderlich sind, weil die Register nicht in einem ausreichenden Qualitätsstandard vorhanden sind.
Da hat das Bundesverfassungsgericht ja sehr hohe Hürden, weil an den Zensus sind ja Wahlkreisgrößen und Finanzzuweisungen gekoppelt. Das heißt, das Verfassungsgericht erlaubt uns da nur geringe Fehler, hat nur geringe Fehlertoleranz.
Und deswegen ist jetzt die große Herausforderung, den Zensus vernünftig zu machen.

Register-Modernisierung: Notwendigkeit für Qualität und Effizienz


[44:14] Und das kostet uns jetzt wegen der ganzen Stichproben 1,4 Milliarden Euro.
Das ist jetzt ehrlich gesagt keine Perspektive auf Dauer. Aber deswegen glaube ich, dass es besser ist, wir haben gut validierte Register, die wir dann nutzen können, wie die Österreicher das machen. Da kostet der Zensus 10 Millionen, bei uns 1,4 Milliarden.

[44:31] Und wenn du jetzt überlegst, Torsten, dass die EU von uns verlangt, das künftig jährlich zu machen, kann es ja nur noch registerbasiert funktionieren, keine andere Alternative.
Alleine deswegen müssen wir es machen. Aber eben halt auch, um One's Only zu realisieren, eben halt Daten, die die Verwaltung schon hat, zu nutzen und den Bürger nicht dazu zu zwingen oder die Bürgerin dazu zu zwingen, die Daten nochmal neu einzureichen.
Also das wollte ich nochmal kurz gesagt haben. Das ist eine riesen Aufgabe, die vor uns liegt.
Das ist schon OZG 3.0 und 4.0 zusammen, aber wichtig. Und digitale Identitäten, diese ganzen Themen haben wir gestriffen. Was mir nochmal wichtig wäre, ist, das Ganze ist ja auch ein Transformationsthema, ne, die deutsche Verwaltung.
Sieht sich ja großen Herausforderungen gegenüber. Wir müssen den Fachkräftemangel bewerkstelligen, wir müssen anders zusammenarbeiten.
Wir haben auch eine Transformationseinheit bei uns hier in der Abteilung jetzt gegründet, die sich mit diesen ganzen Themen beschäftigt. Auch hochspannend, wollte ich nur mal erwähnt haben.

Torsten:
[45:24] Ich möchte nochmal zusammenfassen, wir sind in Deutschland besser als in der Presse immer drin steht, also die Verwaltungsdigitalisierung ist wirklich schon weit, auch wenn wir nach langem nicht da sind, wo wir eigentlich hinwollen, aber ich nenne mich jetzt mal Insider, ich kann sagen, wir haben echt echt viel getan in den letzten Jahren und auch ihr im BMI habt da wahnsinnig beigetragen und wahnsinnig gute Weichen gestellt, finde ich.

Ernst:
[45:45] Du, nicht nur BMI, ich erwähne jetzt einfach mal den Digitalservice, der gegründet worden ist, das Kanzleramt hat sich reingegangen, alle anderen Ressorts, auch die Länder, muss ich auch mal sagen, ganz ehrlich, klar, wir haben Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, aber das ist eine Form von Miteinander und Kooperation, wie ich sie im Föderalismus in dem Fall noch nicht erlebt habe und auch die Kommunen, muss man hier mal ganz lobend erwähnen, viele haben geduldig gewartet, sind auch frustriert, wir wissen das alles, aber ich glaube, da haben wir schon auf dieser Wegstrecke eine Menge erreicht und deswegen bin ich auch wirklich sehr, zuversichtlich und möchte auch mal jetzt allen, die deinem tollen Podcast zuhören, danken, die auch mitgearbeitet haben. OZG ist ja wirklich eine riesengroße Teamarbeit.
Da sind ja tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutschlandweit unterwegs und ich kenne ja ganz viele persönlich mit einer unglaublichen Leidenschaft für die Sache Bränden und Arbeiten.
Und so langsam habe ich manchmal das Gefühl, es wird Gutes raus.
Letzten Montag habe ich das Jobcenter in Wiesbaden besucht.
Die haben nicht nur jetzt die Sozialleistungen dort digitalisiert, sondern die haben das ganze Gebäude modern gebaut.
Da kommt die Bürgerin der Bürger rein und zieht nicht eine Nummer und sitzt auf so einem Linoleum-Boden auf einem abgewetzten Stuhl, sondern die kriegt als allererstes die Frage gestellt, willst du einen Kaffee oder willst du ein Wasser?
Und dann kommt er in eine moderne Büroumgebung mit Pflanzen und so und kriegt ein anständiges Beratungsgespräch und muss nicht warten. Da sieht man auch das Digitalisierung an der richtigen Stelle in der analogen Welt vernünftige Freiräume schafft.

Torsten:
[47:09] Vielen Dank Ernst, dass du bei mir warst.

Ernst:
[47:11] Vielen Dank Thorsten.

Torsten:
[47:12] Ihr liebe Zuhörer, liebe Zuhörer, danke, dass ihr wieder zugehört habt und ich wünsche euch einen schönen Tag, schönen Abend. Bis zum nächsten Mal.